Rechtsprechung
LG Stuttgart, 12.09.2003 - 8 O 128/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kontoberichtigung: Stornierung von Habenbuchungen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Vermögensverwaltung - Haftung wegen verschwiegener Kick-Back-Zahlungen
- IWW (Kurzinformation)
Haftung wegen verschwiegener Kick-Back-Zahlungen
- zbb-online.com (Leitsatz)
PVV; BGB § 252
Schadensersatz nach fehlender Aufklärung über Kick-back-Vereinbarung - bank-kritik.de (Kurzinformation)
Schadenersatz für verdeckte Provisionen
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 12.09.2003 - 8 O 128/03
- OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 9 U 171/03
- BGH, 09.10.2006 - XI ZR 73/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 20.02.2002 - 13 U 28/01
Bankrecht: Kausalität und Haftungsumfang der Bank bei Verletzung der …
Auszug aus LG Stuttgart, 12.09.2003 - 8 O 128/03
Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine den Anforderungen entsprechende Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (vergl. OLG Köln, BKR 2002, 541/542 m.w.N.).Ein Mitverschulden käme allenfalls dann in Betracht, wenn sie von anderer Seite früher von der Provisionsabrede erfahren hätte (vergl. OLG Köln, BKR 2002, 541/543).
- BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00
Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten
Auszug aus LG Stuttgart, 12.09.2003 - 8 O 128/03
§ 252 S. 2 BGB ergänzt insoweit § 278 ZPO, der Geschädigte muss daher nur die Umstände darlegen und beweisen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt, insoweit dürfen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (BGH NJW 2002, 2553). - BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99
Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank
Auszug aus LG Stuttgart, 12.09.2003 - 8 O 128/03
Über eine solche, von ihr geschaffene Gefährdung der Kundeninteressen hat die depotführende Bank den Kunden aufzuklären (vergl. BGH Urteil vom 19.12.2000, NJW 2001, 962 f.).
- BGH, 25.06.2002 - XI ZR 218/01
Ansprüche des nichtbörsentermingeschäftsfähigen Mitinhaber eines …
Auszug aus LG Stuttgart, 12.09.2003 - 8 O 128/03
Sie kann daher die Stornierung der Buchungen und Neuberechnung des Kontos verlangen (vergl. BGH NJW 2002, 3093 ff.) und hat Anspruch auf Auszahlung des sich danach ergebenden Betrages. - BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90
Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft
Auszug aus LG Stuttgart, 12.09.2003 - 8 O 128/03
Zwar ist der Klägerin zuzugestehen, dass Eigenkapital in Höhe der von der Klägerin eingesetzten Summe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt bleibt (vergl. BGH NJW 1992, 1223). - BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52
Hehler und Mittäter
Auszug aus LG Stuttgart, 12.09.2003 - 8 O 128/03
Die Vorschrift ist auch anwendbar, wenn es sich bei der entzogenen Sache um Geld handelt (BGH NJW 1953, 499/500).